Die Alarmanlage muss der geforderten Zertifizierung entsprechen
Für Sicherheitsdienste, Versicherer und eben auch die KfW, ist eine zertifizierte Alarmanlage unabdingbar. Beim Zertifizierungsprozess werden die Komponenten der Alarmanlagen nach den Anforderungen der Norm EN 50131 (Anforderungen an Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen) geprüft. Die Norm beinhaltet unter anderem die Prüfung auf die Widerstandsfähigkeit gegen Naturgewalten, Manipulation und Vandalismus. Auch die Datensicherheit mittels Verschlüsselung und die Kommunikation der Systeme untereinander wird geprüft.
Für unsere Ajax-Geräte dauerte diese Prüfung vier Monate. Alle Geräte konnten die höchste Zuverlässigkeitsstufe, die für drahtlose Sicherheitssysteme verfügbar ist, erreichen. Durch die erfolgreiche EN 50131 (Grad 2) Zertifizierung der Ajax Alarmanlagen-Komponenten ist eine KfW-Förderung also ohne Weiteres möglich.
Installation der Alarmanlage durch qalifizierten Errichter
Um die KfW-Förderung auch erhalten zu können, muss der Einbau der Alarmanlage von einer Fachfirma durchgeführt werden.