Förderung für Alarmanlagen

KFW-Förderung
der AlarmanlagePlanen - Prüfen - Beantragen

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert Maßnahmen, welche vor Einbruch schützen. Wie Sie eine KfW-Förderung Ihrer Alarmanlage erhalten, erfahren Sie hier.

Für wen sind Förderprogramme verfügbar?

Aktuell gibt es von der KfW das Förderprogramm 455-E zum Schutz vor Einbrüchen. Dieses richtet sich ausschließlich an Eigentümer und Mieter im privaten Bereich. Für den gewerblichen Bereich ist aktuell kein Förderprogarmm für Alarmanlagen vorhanden. Manche Errichter bieten jedoch die Möglichkeit, die Alarmanlage zu mieten oder zu leasen, dadurch können Sie die Kosten für die Alarmanlage zumindest über einen längeren Zeitraum verteilen.

Fördervorraussetzungen des KfW-Programms 455-E

Die Alarmanlage muss der geforderten Zertifizierung entsprechen

Für Sicherheitsdienste, Versicherer und eben auch die KfW, ist eine zertifizierte Alarmanlage unabdingbar. Beim Zertifizierungsprozess werden die Komponenten der Alarmanlagen nach den Anforderungen der Norm EN 50131 (Anforderungen an Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen) geprüft. Die Norm beinhaltet unter anderem die Prüfung auf die Widerstandsfähigkeit gegen Naturgewalten, Manipulation und Vandalismus. Auch die Datensicherheit mittels Verschlüsselung und die Kommunikation der Systeme untereinander wird geprüft.

Für unsere Ajax-Geräte dauerte diese Prüfung vier Monate. Alle Geräte konnten die höchste Zuverlässigkeitsstufe, die für drahtlose Sicherheitssysteme verfügbar ist, erreichen. Durch die erfolgreiche EN 50131 (Grad 2) Zertifizierung der Ajax Alarmanlagen-Komponenten ist eine KfW-Förderung also ohne Weiteres möglich.

Installation der Alarmanlage durch qalifizierten Errichter

Um die KfW-Förderung auch erhalten zu können, muss der Einbau der Alarmanlage von einer Fachfirma durchgeführt werden.

Höhe der KfW-Förderung
für eine Alarmanlage

Grundsätzlich kann die KfW Alarmanlagen bis zu einer Höhe von 15.000 € Investitionssumme fördern. Das Minimum beträgt hierbei 500€. Vom Investitionsvolumen werden die ersten 1.000 € mit 20 % Förderung bezuschusst. Die Kosten, welche über die 1.000 € hinausgehen, werden mit 10 % gefördert. Somit können Sie maximal 1.600 € Zuschuss zum Einbau einer Alarmanlage erhalten.

Wie komme ich zur KfW Förderung der Alarmanlage?

1. Maßnahmen planen

Um Ihre Immobilie sicherer zu machen, sollte im ersten Schritt die Planung der Anlage in Zusammenarbeit mit Fachleuten durchgeführt werden. Unterstützung bietet hier die Polizei. Am besten lassen Sie sich vor Ort kompetent beraten. Die entsprechenden Beratungsstellen und weitere Informationen finden Sie unter www.k-einbruch.de.

2. Kombinationsmöglichkeiten prüfen

Wenn Sie neben der Alarmanlage auch energetische Sanierungsmaßnahmen planen, lässt sich diese mit weiteren Förderprodukten kombinieren. Zur Verfügung stehen hier neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch ein Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA).

3. Zuschuss beantragen

Um eine KfW Förderung der Alarmanlage zu erhalten, sollten Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten stellen. Solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind, ist eine Antragstellung auf Förderung möglich.

Zum Online-Antrag Einbruchsschutz

Hinweis:
Die Zusage einer Förderung ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Auf der KfW-Zusage unter dem Punkt "Wie geht´s weiter?" finden Sie das Ablaufdatum. Der Kfw-Förderzuschuss wird nur dann ausgezahlt, wenn die Alarmanlage bis zu diesem Datum eingebaut wurde und die Auszahlung im KfW-Zuschussportal beantragt wurde.

4. Identität und Umsetzung

Haben Sie die Zusage über die KfW Förderung Ihrer Alarmanlage erhalten, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die Kfw ist hierzu verpflichtet, da sie Zuschüsse aus Bundesmitteln vergibt. Hierzu stehen 3 Verfahren zur Verfügung: die Video-Identifizierung, das Postident-Verfahren oder der SCHUFA-IdentitätsCheck. Wurde Ihre Identität bestätigt, können Sie mit dem Einbau der Alarmanlage beginnen.

Hinweis:
Der Einbau der Alarmanlage muss, um die KfW Förderung auch erhalten zu können, von einer Fachfirma durchgeführt werden. Zusätzlich wird von dieser eine ausge­füllte und unter­schriebene Fach­unter­nehmer­bestätigung für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sowie für Gefahrenwarnanlagen und Sicherheits­technik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion benötigt.

5. Zuschuss erhalten

Die Alarmanlage wurde eingebaut und Ihre Identität bestätigt, dann können Sie im KfW-Zuschussportal die Kosten erfassen und die enstprechende Rechnung einreichen. Anschließend wird der Zuschuss ausgezahlt.

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